Erinnerungsservice für Klienten

 

Unser Erinnerungsservice sendet Ihnen kurz vor den ausgewählten Terminen eine E-Mail zu. Woran Sie erinnert werden möchten, können Sie selbst bestimmen, Wählen Sie dafür einfach die gewünschten Fälligkeiten aus. Die Verständigung erfolgt 3 Tage vor dem Termin.


Sie können sich an folgende Termine erinnern lassen:

 

  • Buchhaltungsunterlagen (monatlich)
  • Buchhaltungsunterlagen (vierteljährlich)
  • Umsatzsteuer (monatlich)
  • Umsatzsteuer (vierteljährlich)
  • Einkommenssteuer-VZ (vierteljährlich)
  • Körperschaftssteuer-VZ (vierteljährlich)
  • Lohnsteuer (monatlich)
  • Gemeinde/Stadtkasse (monatlich)
  • GKK (monatlich) 

 

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