Erinnerungsservice für Klienten
Unser Erinnerungsservice sendet Ihnen kurz vor den ausgewählten Terminen eine E-Mail zu. Woran Sie erinnert werden möchten, können Sie selbst bestimmen, Wählen Sie dafür einfach die gewünschten Fälligkeiten aus. Die Verständigung erfolgt 3 Tage vor dem Termin.
Sie können sich an folgende Termine erinnern lassen:
- Buchhaltungsunterlagen (monatlich)
- Buchhaltungsunterlagen (vierteljährlich)
- Umsatzsteuer (monatlich)
- Umsatzsteuer (vierteljährlich)
- Einkommenssteuer-VZ (vierteljährlich)
- Körperschaftssteuer-VZ (vierteljährlich)
- Lohnsteuer (monatlich)
- Gemeinde/Stadtkasse (monatlich)
- GKK (monatlich)