PKW-Auslangsleasing ab 2010
Im Gegensatz zu unserem nördlichen Nachbarn Deutschland ist in Österreich ein Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Anschaffung eines Personenkraftwagens nicht möglich. Aus diesem Grunde wurden in der Vergangenheit PKWs von österreichischen Unternehmern des öfteren in der Bundesrepublik Deutschland geleast. Durch ein sogenanntes Rückerstattungsverfahren konnte sich dann der heimische Abgabepflichtige die Vorsteuer aus dem Nachbarland zurückholen. Das österreichische Umsatzsteuerrecht sieht jedoch vor, dass Leasingaufwendungen im Ausland grundsätzlich der hiesigen Umsatzsteuer unterliegen und damit hievon 20% Umsatzsteuer zu berappen sind.
Durch eine Entscheidung des EuGH aus dem Jahre 2003 wurde jedoch diese Regelung als gemeinschaftsrechtswidrig eingestuft, sodass in vielen Fällen diese 20%ige Besteuerung in den Steuererklärungen der betreffenden Unternehmer mit dem Hinweis und der Begründung der Rechtswidrigkeit unterlassen wurde.
Ab 1.1.2010 sieht die neue Dienstleistungsrichtlinie der EU auf dem Gebiete der Umsatzsteuer jedoch vor, dass Leistungen wie z.B. auch Leasing - im Gegensatz zur bis 31.12.2009 geltenden Rechtslage - grundsätzlich am Empfängerort zu besteuern sind. Ab 2010 kommt dann in solchen Fällen automatisch österreichisches Umsatzsteuerrecht, das keinen Vorsteuerabzug für PKWs vorsieht, zum Zug und ist daher auch bei Auslandsleasing eine Vorsteuer aus der Anschaffung eines PKWs nicht mehr rückforderbar.