Rechnungslegungsänderungsgesetz (RÄG)
Ab 1.1.2010 wurde mit dem Rechnungslegungsänderungsgesetz(RÄG) die Bilanzierungspflicht für gewerbliche Betriebe geändert, sodass auch bei höheren Umsätzen noch eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zulässig ist.
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